Krötenwanderung: Zwei Straßen werden gesperrt

Auch im Bereich der Straße Zum Fahrenbrink in der Kernstadt beginnen die Amphibien zu wandern. Ein Schild mahnt Autofahrer zur Rücksicht. Foto: Bertram

Auch im Bereich der Straße Zum Fahrenbrink in der Kernstadt beginnen die Amphibien zu wandern. Ein Schild mahnt Autofahrer zur Rücksicht. Foto: Bertram

Bereits mit den ersten milden Frühlingsnächten beginnt wieder die Zeit, in der die heimischen Amphibien zu ihren Laichgewässern wandern. Besonders aktiv seien die Tiere in den ersten Stunden nach Einbruch der Dunkelheit, erklärt das Umweltamt der Stadt Springe in einer Mitteilung.

Einer der Wanderschwerpunkte im Springer Stadtgebiet befindet sich demnach nordöstlich der Kernstadt, wo in den Waldbereichen des Deisters überwinternde Kröten, Frösche und Molche versuchen, die Teiche im Ramke- Rückhaltebecken und westlich des Hannoverschen Weges zu erreichen. Um zu verhindern, dass die Tiere bei der Überquerung der Zufahrtswege zur Deisterhütte und zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim oder zur Sophienhöhe unter die Räder geraten, hat die Stadt Springe dort Schutzmaßnahmen veranlasst.

Wie in den vergangenen Jahren auch werden der Wirtschaftsweg nördlich des Rückhaltebeckens und der Hannoversche Weg zeitlich befristet gesperrt. Damit soll der Straßenverkehr zumindest in den Stunden der Wanderphase, in denen die Tiere besonders aktiv sind, auf ein Minimum reduziert werden. So dürfen ab Freitag, 16. Februar, bis Sonntag, 21. April, jeweils zwischen 18 und 7 Uhr ausschließlich Anlieger die Zufahrtswege zur Deisterhütte, zum Johann-Heinrich-Schröder-Heim und zur Sophienhöhe benutzen.

An den Tagen, an denen die Zufahrt zur Deisterhütte von der großen Menge der wandernden Amphibien gekreuzt wird sowie eventuell an ein bis zwei Tagen im Spätsommer, wenn sie den Rückweg antreten, wird an der Straße eine Schranke heruntergelassen, um die Durchfahrt von Autos zu verhindern. Die Anlieger und die Pächter der dortigen landwirtschaftlichen Flächen dürfen durchfahren, werden aber von der Stadt gebeten, die Schranke, die 2010 installiert wurde, hinter sich zu schließen und so Amphibien zu schützen.

Als weiterer Schutz für die wandernden Kröten, Frösche und Molche wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Deisterhütten-Zufahrt vom 16. Februar bis zum 30. September auf 10 Stundenkilometer begrenzt. Der Fachdienst Umwelt bittet alle Autofahrerinnen und Autofahrer darum, „Krötenschilder“ auch außerhalb von Sperrzeiten sowie an anderen Stellen des Stadtgebietes zu beachten und Rücksicht auf querende Amphibien zu nehmen.

Weitere vom Straßenverkehr betroffene Wanderstrecken befinden sich zum Beispiel in den folgenden Bereichen:

Altenhagen I: Wirtschaftsweg alte Kläranlage Sedemünder / Mühlenbusch

Bennigsen: Süllbergstraße / Tannenstraße / Pappelweg / Buchenweg

Eldagsen: Holzmühle / Landesstraße L 442

Gestorf: Landesstraße L 422 nach Hüpede / Harberg / Landesstraße L 442

Kernstadt: Dahle / Landesstraße L 421, Ebersberg / An der Deisterpforte, Jagdschloss bis Elmsche Bruch / Landesstraße L 461, Jägerallee / Diakoniezentrum, Kaiserrampe, Kurzer Ging / Fahrenbrink, Parkplatz / Eingang Wisentgehege, Querspange / Schulzentrum Nord, Spielbrink / Zufahrt Webelsgrund, Weißer Brink / Dopmeyerstraße, Wirtschaftsweg in westlicher Verlängerung der Wolfstalstraße, Zum Fahrenbrink / Lichtes Tal (Stadtteil Springe)

Völksen: An der Badeanstalt und Am Bergfeld