Zwei Sparten, eine Leidenschaft

Die Halle bemerkt man nicht auf den ersten Blick – sie steht in der Nähe des Sportplatzes an der Harmsmühlenstraße 24. Hier residiert seit 1988 der Luftsportverein (LSV) Kreis Springe.

In dem 1953 gegründeten Verein gibt es sowohl eine Sparte für Modellflugzeuge als auch eine für von Menschen gesteuerte Segelflugzeuge.

Klaus Preen, der Vereinsvorsitzende, zeigt eines der kleinen Flugmodelle, das aus dem federleichten Balsaholz gebaut ist. Es hat die Konturen eines Segelfliegers mit leicht nach oben gebogenen Tragflächen. Vielleicht erinnern sich einige noch an den kleinen Uhu, den sicher manch einer in seiner Jugend zusammengebaut hat. Eine gewisse Ähnlichkeit ist nicht zu übersehen.

Modellflugzeuge dieser Art werden in die Luft geworfen und gleiten dann eine Weile, bis sie, aufgrund der Gewichtsverteilung, recht sanft landen – idealerweise nicht auf Asphalt, sondern auf weichem Rasen.

Deutlich aufwendiger ist ein Modell aus ganz speziellem Styropor, das auch gerade in der Werkstatt der Modellflieger zu sehen ist. In diesem Modell sind unter der Pilotenkanzel ein Akku und ein kleiner Motor, der den Propeller für den Start rotieren lässt, verborgen.

Außerdem steuert man mit der Fernbedienung die Lenkelemente, Höhen- und Seitenruder, die von hier aus bewegt werden. „Bei guter Thermik kann man solch ein Segelflugzeug eine ganze Weile in der Luft halten“, sagt Klaus Preen. Ein besonderes Problem stellen im Augenblick die Drohnen dar. Sie werden in Supermärkten angeboten, aber werden sie auch immer richtig eingesetzt?

Kleine Drohnen ab 250 Gramm dürfen nicht höher als 30 Meter fliegen, für größere Fluggeräte gibt es eine Kennzeichnungspflicht. Sie dürfen nicht über 100 Meter hoch, aber auf jeden Fall nur in Sichtweite dessen fliegen, der das Gerät steuert. In der Regel dürfen Drohnen nicht über Wohngebieten, Menschenansammlungen oder Naturschutzgebieten unterwegs sein. Auch im Bereich von Industrieanlagen, Flugplätzen, sowie Gebäuden der Verfassungsorgane, Bundes- oder Landesbehörden und über Einsatzorten der Polizei und der Rettungskräfte sind solche Flugobjekte verboten.

Modellflieger unterliegen ähnlichen Beschränkungen, was die Kennzeichnungspflicht betrifft. Allerdings haben sie auf ihren Modellflugplätzen durchaus mehr Freiheiten.

Klaus Preen öffnet die Tür zu einem großen Raum. Hier liegt, demontiert, eines der großen Segelflugzeuge. Die ASK 21 ist seit 2006 im Vereinsbesitz und trägt die Nummer D 6969 am Rumpf. Der Rumpf, mit seinen zwei Cockpitsitzen, ist gut acht Meter lang. Die Spannweite der Flügel beträgt 17 Meter. Dieses Flugzeug, so erklärt Klaus Preen, werde für die Ausbildung der Segelflugzeugpiloten eingesetzt. Der Auszubildende sitzt im vorderen Teil der Kanzel, während der Fluglehrer im hinteren Teil die Möglichkeit hat, auf die Steuerung des Fliegers Einfluss zu nehmen. „Wer viel Zeit investieren kann und das nötige Geld hat, kann innerhalb eines Jahres die Lizenz für den Alleinflug eines Segelflugzeuges erwerben“, sagt Klaus Preen.

Für seinen Verein wünschte er sich junge Mitglieder, die Lust am Bau von Modellsegelflugzeugen haben und Freude, sie anschließend fliegen zu lassen.

Mehr über den Verein können Interessierte im Internet unter www.lsv-springe.de erfahren. Per E-Mail ist der Vorstand erreichbar unter info@lsv-springe.de.